Zuschüsse und Förderprogramme
Förderung
Ein Teil dessen, was Sie bei uns einkaufen, lässt sich bezuschussen. Diese Seite sagt Ihnen, welche Programme dafür in Frage kommen, was sie tatsächlich abdecken und wo sie nicht greifen.
Für Done-for-You
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz
Vergibt ein Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an einen Auftragnehmer, zählen nach § 3 Abs. 4 FZulG 70 Prozent des gezahlten Entgelts als förderfähige Aufwendung. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen 35 Prozent. CovaSyn erfüllt die Voraussetzung des § 2 Abs. 5 FZulG, weil die Geschäftsleitung in der EU sitzt.
- Der Auftraggeber beantragt, nicht CovaSyn. Eine eigene Bescheinigung des Auftragnehmers ist nicht erforderlich.
- Routinemäßige Erhebung von Mess- und Analysedaten ist ausgeschlossen. Es muss echte Entwicklungsarbeit sein.
- Softwarelizenzen und Schulungen fallen nicht darunter.
Für Lizenzen, Einführung und Schulung
FRL Digi-Z Sachsen
Das einzige uns bekannte Programm, das Software, Einführungsberatung und Schulung in einem Antrag abdeckt. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße bei 35 bis 60 Prozent, die förderfähigen Ausgaben bei bis zu 100.000 Euro. Software as a Service ist in der Richtlinie ausdrücklich genannt, wenn die Laufzeit mindestens 24 Monate beträgt.
- Seit dem 17. Juli 2026 gilt ein regionaler Antragsstopp. Anträge sind nur noch aus Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen möglich.
- Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Ein späterer Antrag ist ausgeschlossen.
- Eine Zulassung oder Listung des Anbieters ist nicht erforderlich.
Für Workshops
ESF+ Bayern, Förderaktion 1.3
Unternehmen mit Arbeitsstätte in Bayern können 50 Prozent der Kosten für externe Weiterbildungsdienstleister erstattet bekommen. Das Programm kennt keine Grenze bei der Unternehmensgröße und verlangt vom Anbieter keine Zulassung, keine AZAV-Zertifizierung und keine Listung.
- Voraussetzung sind mindestens 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und mindestens fünf Teilnehmende. Unsere Zweitagesformate sind darauf ausgelegt.
- Der Antrag läuft über das Unternehmen und muss mindestens zwei Monate vor Beginn gestellt werden.
- Gefördert wird Methodenkompetenz, nicht die Schulung eines bestimmten Produkts. Unsere Workshops trennen den Methodenteil deshalb vom Werkzeugteil.
Was zurzeit nicht geht
Nach diesen Programmen wird am häufigsten gefragt, und sie sind alle zu:
- Weiterbildungsscheck Sachsen: ausgesetzt, im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen keine Mittel bereit.
- Beratungsförderung Sachsen: gesperrt wegen der Haushaltsmittelsituation.
- ZIM: Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
- go-digital: zum 31. Dezember 2024 beendet, ohne Nachfolgeprogramm.
- Förderung nach § 82 SGB III: setzt mehr als 120 Stunden und eine AZAV-Trägerzulassung voraus. Beides erfüllen unsere Formate nicht.
Was wir tun und was nicht
Wir liefern Ihnen die Unterlagen, die ein Antrag braucht: Angebot mit Dauer in Unterrichtseinheiten, Teilnehmerzahl, Inhaltsbeschreibung, Trennung von Methoden- und Werkzeugteil sowie qualifizierte Teilnahmebescheinigungen. Wir stellen keinen Antrag für Sie, und wir sagen Ihnen keine Bewilligung zu. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Konkret werden wir bei einem Erstgespräch: Sagen Sie uns, wo Ihr Unternehmen sitzt und worum es geht, dann sagen wir Ihnen, welches der drei Programme überhaupt in Frage kommt.
Stand: 20. September 2026. Förderprogramme ändern sich kurzfristig; allein am 17. Juli 2026 wurden in Sachsen zwei Programme gestoppt. Die Angaben geben den zu diesem Datum recherchierten Stand wieder und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweilige Förderrichtlinie und die Auskunft der bewilligenden Stelle.
